Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Sachverständige
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in
Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend
qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung
die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor.
Sie bescheinigen einem Sachverständigen, daß er auf einem bestimmten Fachgebiet
besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und
unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt
werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt
zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht sich auf
ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und
unparteiisch sind werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als
Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher
Gerichte.
Aufgaben und Aufträge
Gutachten, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, daß sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern). Das bedeutet auch, daß bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob Sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Die regionale Industrie- und Handelskammer gibt dem Interessenten auch gerne Auskunft über die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des jeweiligen Kammergebietes und des entsprechenden Sachgebietes.
Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Daß der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besonderen Qualitäten ihrer Dienstleistungen anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, daß das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.